Regeln für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen sind gleich in allen EU-Ländern. Diese EU-Regeln gelten auch für die Einfuhr von Tieren aus Ländern außerhalb der EU, die jedoch eine enge Zusammenarbeit mit der EU haben. Diese Länder werden Drittländer mit EU-Bestimmungen genannt. Listen über Länder finden Sie unter dem Link in der rechten Spalte (EU-related countries).
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Die Bestimmungen in der nachfolgenden Checkliste gelten für bis zu fünf Hunden, Katzen und Frettchen, die aus einem EU-Land oder einem Drittland mit EU-Bestimmungen zusammen mit seinem Eigentümer nach Schweden einreisen. Die Bedingungen gelten für:
Hunde, Katzen und Frettchen, die in die EU oder innerhalb der EU reisen, müssen mit einem ISO-Mikrochip gekennzeichnet sein. Kann ein Mikrochip bei der Einreise eines Tieres nicht abgelesen werden, kann das Tier in sein Herkunftsland abgewiesen werden.
Ein Tier, das eine leserliche Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurde, und einen Heimtierausweis hat aus dem das Datum der Tätowierung hervorgeht, benötigt jedoch keinen Chip.
Grundimpfung
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Grundimpfung kann bei einem mit Chip gekennzeichneten Tier durchgeführt werden, das mindestens 12 Wochen alt ist. Die Impfung muss mit einem genehmigten Impfstoff durchgeführt werden. Eine Liste über genehmigte Tollwutimpfstoffe finden Sie unter dem Link in der rechten Spalte (Approved rabies vaccines).
Nach der Grundimpfung müssen Sie 21 Tage warten, bevor Sie mit dem Tier reisen können. Beispiel: Impfung am 1. Januar = Reisen ist ab dem 22. Januar möglich. Oder: Impfung mit zwei Dosen am 1. Januar und am 1. Februar = Reisen av dem 22. Februar möglich.
AuffrischungsimpfungDie Regelmäßigkeit der Auffrischungsimpfungen kann, abhängig vom Impfstoffhersteller und Land, variieren. Der Gültigkeitszeitraum der Impfung wird vom Tierarzt im Heimtierausweis notiert. Eine Auffrischung der Impfung wird entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers im jeweiligen Land durchgeführt. Ein Impfstoff kann in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich registriert sein und deshalb unterschiedliche Gültigkeitsdauer haben.
Um ohne Wartezeit weiterhin reisen zu können, muss die Auffrischungsimpfung spätestens am letzten Tag des Gültigkeitszeitraumes durchgeführt werden. Wenn eine auffrischende Impfung rechtzeitig vorgenommen wird, wird also keine Wartezeit von 21 Tagen benötigt.
Verspätete Auffrischungsimpfung
Wenn hingegen die Auffrischungsimpfung zu spät erfolgt, gilt diese als neue Grundimpfung, mit einer Wartezeit von 21 Tagen zwischen Impfung und Antritt der Reise.
Das Tier muss einen EU-Heimtierausweis haben in dem der Tierarzt durchgeführte Behandlungen und Impfungen notiert.
Das Tier wird in einer wahlfreien Zollstation nach Schweden eingeführt. Die Einfuhr des Tieres muss vor Ort an der nächsten Zollstation angemeldet werden. Listen über Zollstationen in Schweden finden Sie unter dem Link in der rechten Spalte.
Wenn Sie und Ihr Tier an das gleiche Reiseziel, jedoch nicht gemeinsam fahren sollte die Reise des Tieres fünf Tage vor oder nach der eigenen Reise liegen. Das Tier muss dann drei Dokumente mitführen:
1. Einen EU-Heimtierausweis mit Angaben zu ID-Kennzeichnung und Tollwutimpfung
2. Eine Vollmacht in der steht, dass das Tier (Namen und ID-Nummer) von einem angegebenen Besitzer, Bevollmächtigten oder Transportunternehmen mitgenommen werden darf und dass es nicht zum Verkauf bestimmt ist. Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift.
3. Kopien Ihres eigenen Fahrscheins, Tickets oder Buchung, woraus Ihr Reiseziel und Reisedatum hervorgeht.
Wenn mehrere Eigentümer mit dem Tier unabhängig voneinander verreisen wollen, müssen alle Eigentümer im EU-Heimtierausweis angegeben sein. Im Ausweis ist platz für drei Eigentümer.
Reisen Sie mit sechs oder mehr Tieren, die älter als sechs Monate sind und an einem Wettbewerb, Ausstellung, Sportveranstaltung oder Training teilnehmen, benötigen Sie:
Ein Beispiel für gültige Belege sind aktuelle Ausstellungs- oder Wettbewerbskataloge oder Stammbücher von beispielsweise einer Rassevereinigung, unter Voraussetzung, dass die ID-Nummer des Tieres ist ersichtlich.