Das schwedische Jedermannsrecht ( ALLEMANNSRÄTT):

In Schweden gibt es ein ungeschriebenes Gesetz, welches wohl einmalig ist auf der ganzen Welt. Danach hat in Schweden jedermann das Recht, sich im ganzen Lande weitgehend frei und ohne Einschränkungen zu bewegen. Dieses Recht steht Ihnen als Feriengast natürlich genau so zu wie den Schweden. Sie können über Felder und Wiesen wandern, überall Blumen pflücken und in den Wäldern Pilze sammeln und Beeren pflücken und an den Seeufern baden, wo Sie wollen und wo es Ihnen gerade gefällt. Sie müssen den Besitzer nicht um Erlaubnis fragen ! A B E R : Es hat natürlich auch Grenzen. Sie dürfen keine Bäume fällen, als Kaminholz sammelt man Äste im Wald auf. Sie dürfen nicht über private Grundstücke, bestellte Äcker oder angelegte Gärten laufen und die privaten Anwohner direkt stören. Es ist auch nicht gestattet, fremde Bootbrücken mit zu benutzen. Ausserdem setzt man bei diesem Gesetz voraus, dass Sie sich stets rücksichtsvoll verhalten, die Naturschutz- Bestimmungen einhalten, kein Abfall liegen lassen und immer ausreichend Abstand zu bewohnten Häusern oder Bauernhöfen halten. Das Jedermanns-Recht gilt natürlich nicht in militärischen Gebieten !