ZOLLBESTIMMUNGEN

Schwedische Regierung beschließt temporäre Grenzkontrollen

Bleiben Sie informiert über die Entscheidung der schwedischen Regierung temporäre Grenzkontrollen einzuführen. 

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Für Reisende aus EU-Ländern sind im Zuge der Angleichung an die EU seit dem 01.01.2004 die Einfuhrbeschränkungen für die private Einfuhr von Waren nach Schweden aufgehoben worden. Es gelten nun die EU-Richtlinien zum Warentransport. Es gibt somit keine gesonderte Höchstmenge zur Alkoholeinfuhr oder für Tabak, Zigaretten o.ä..